Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Rosenheimer Sommerfestival:

  1. Der Einlass an eintrittspflichtigen Tagen erfolgt nur mit gültigem Festivalpass oder Tagesticket. Die Eintrittskarte bzw. der Festivalpass ist während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte. Der Festivalpass ist an folgenden sechs Veranstaltungstagen gültig:
    12., 13., 17., 18., 19. und 20. Juli 2024. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Mit dem Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  2. Sofern einzelne Konzerte vor Beginn abgesagt werden, besteht für den Festivalpass kein Anspruch auf Erstattung. Bei dem Tagesticket besteht nur Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Durchführung verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Falls mehr als 45 Minuten der geplanten Veranstaltungszeit durchgeführt werden konnten, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  3. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Auch Eltern haften für Ihre Kinder. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen.
  4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  5. Es ist untersagt schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Eine 0,5 Liter Flasche Wasser pro Person darf mitgebracht werden. Akzeptiert wird Weichplastik. Essen darf nicht in Behältnissen mitgenommen werden. Ebenso ist die Mitnahme von Besteck nicht gestattet. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, unter Umständen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist mit Smartphones grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Eine etwaige Veröffentlichung wird strafrechtlich verfolgt.
  7. Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.
  9. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  10. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
  11. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
  12. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
  13. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt.
  14. Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. An allen Veranstaltungstagen dürfen Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsbeauftragten Person nicht eingelassen werden. Diese Bestimmung gilt für alle eintrittspflichtigen Veranstaltungen.
  15. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
  16. Die Mitnahme von Regenschirmen ist nicht zugelassen. Ebenso ist die Mitnahme von Stühlen (auch Campingstühle) generell verboten.
  17. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.
  18. Bei Druckfehlern übernimmt die LGS GmbH keine Haftung. Es gelten die Preise und Aussagen der Homepage.
  19. Festivalpass und Tageskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso gibt es bei Verlust des Festivalpasses/Tagestickets keinen Ersatz.
  20. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsort Rosenheim vereinbart; es gilt deutsches Recht.
  21. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Stand 01/2019